Paul-Schempp-Preis
Landeskirchlicher Preis im Fach Evang. Religion

Die Evangelische Landeskirche vergibt jedes Schuljahr für hervorragende Leistungen bei den Abschlussprüfungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis an Haupt-, Werkreal-, Realschulen und an Gymnasien.

Der Preis bringt die Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule geleisteten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck. Der Preis ist nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (*1900 in Stuttgart, †1959 in Bonn) benannt.

 

 

Paul Schempp wuchs in einer Handwerkerfamilie auf, die vom württembergischen Pietismus geprägt war. Er vertrat seine theologische Überzeugung glaubwürdig und konsequent mit seinem ganzen Leben: So gründete er 1930 zusammen mit seinem Kollegen und Freund Hermann Diem die „Kirchlich-Theologische Sozietät“, die sich der Theologie Karl Barths verpflichtet wusste.

1933 wurde er wegen antinationalsozialistischer Äußerungen aus dem Schuldienst entlassen. Als Mitstreiter des radikalen Flügels der "Bekennenden Kirche" wurde er zum Kritiker und Mahner seiner Kirche sowie kirchlicher Anpassungsbestrebungen gegenüber dem Nationalsozialismus, die 1939 zu seiner Amtsenthebung führten. Nach Kriegsende trat er für einen demokratischen Neubeginn im Geiste der Stuttgarter Schulderklärung ein. Auch war ihm an einer Konkretisierung der in der Schulderklärung abstrakt gehaltenen Schuld gelegen. 1958 berief ihn die Universität Bonn zum Theologieprofessor für Praktische und Systematische Theologie.
Nach nur knapp einjähriger Lehrzeit verstarb er dort am 4. Juni 1959.

1) Voraussetzung für die Vergabe des Paul-Schempp-Preis:

 

 

Hauptschule / Werkrealschule / Realschule:

Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie ggf. in einer religionsbezogenen Abschlussprüfung.

 

Gymnasium:

14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“.

 

Pro Schule und Schuljahr wird nur ein Preis vergeben.

Erfüllen mehrere Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Verleihung des Preises,

entscheidet die Fachschaft gemeinsam, wer den Preis bekommen soll.

 

2) Übergabe:

Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen.

 

3) Antrag:

Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin, erbrachte Leistung. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein. Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch die Dezernentin / den Dezernenten und die Schuldekanin / den Schuldekan unterschrieben. Sie erwähnt den Namen der Schülerin bzw. des Schülers, den Namen der Schule sowie die erbrachte Leistung.