Vokation - Beauftragung für den Religionsunterricht

 

Vocatio- Beauftragung zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht

Alle evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg benötigen neben der Befähigung aufgrund der Lehramtsprüfungen für ihre Schulart die Kirchliche Bevollmächtigung (vocatio) durch die für den Dienstort zuständige Landeskirche.

Mit der kirchlichen Bevollmächtigung verpflichtet sich die Landeskirche, die Lehrkräfte in ihrem Dienst zu unterstützen und ihre fachliche Fortbildung zu fördern. Die Lehrerinnen und Lehrer erklären sich bereit, ihren Religionsunterricht nach Bekenntnis und Ordnung der Evangelischen Landeskirche zu erteilen und die erforderlichen Lehraufträge im Fach Evangelische Religionslehre zu übernehmen.

Die wichtigsten Informationen haben wir hier als Downloads für Sie zusammengestellt.

Grundlagen und Verfahren sind in der Vokationsordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen geregelt. Die wichtigsten Informationen daraus sind zusammengefasst im Infoblatt zur Vocatio für staatliche Lehrkräfte.

 

Schritte zur Vocatio:

1. Antragstellung bei der zuständigen Schuldekanin oder beim zuständigen Schuldekan

2. Vokationsgespräch mit der/dem Schuldekan/in

3. Genehmigung durch den Oberkirchenrat

4. Beauftragung im Vokationsgottesdienst

 

 

Wir freuen uns auf den nächsten Vokationsgottesdienst

 

 

Die unterstrichenen Links führen Sie zu den Terminen der nächsten Vokationsgottesdienste des Schuldekanatamtes Nürtingen / Kirchheim und Bernhausen / Esslingen.

Vorläufige Bevollmächtigung
für Lehramtsanwärter
an den Staatl. Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung

 

Die Antragsformulare werden gesammelt im Kurs ausgefüllt und vom Lehrbeauftragten über die Schuldekanin/ den Schuldekan eingereicht: